Wer kann einen Antrag stellen? .
Projektmittel für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen können von Ehrenamtlichen für Träger im Bereich der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg beantragt werden. Zugelassene Träger sind Kirchengemeinden, Jugendverbände und deren Selbstvertretungsgremien.
Von den Antragsstellenden sollte mindestens eine Person im Besitz einer gültigen Juleica sein. In begründeten Fällen kann die Juleica während der Projektlaufzeit erworben werden.
Welche Maßnahmen werden gefördert? .
Gefördert werden Maßnahmen, die innovative Formen kirchlicher Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen beinhalten. Projekte müssen Gruppen betreffen, Projekte für Einzelpersonen werden nicht gefördert. Das Projekt soll von Ehrenamtlichen vorbereitet und durchgeführt werden.
Nicht gefördert werden regelmäßige Arbeiten des Trägers sowie Projekte, die in der Vergangenheit beim Träger bereits durchgeführt oder gefördert wurden, sowie laufende Personal-, Betriebs- und Unterhaltungskosten.
Wie hoch fällt eine Förderung aus? .
Die Höhe der Förderung ist abhängig von den zur Verfügung stehenden Mitteln und von der Anzahl der eingegangenen Anträge. Die Kosten für das Projekt werden nur anteilig übernommen.
Wie stelle ich einen Antrag? .
Es gibt ein Gremium bestehend aus acht Ehrenamtlichen (ca. zwei aus jedem Verband ggf. ergänzt durch Ehrenamtliche aus den Kirchenkreisen), das vom Landesjugendpfarramt beraten wird. Die Mitglieder werden von der Jugendkammer der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg für zwei Jahre gewählt.
Das FIPs-Gremium trifft sich immer zu Beginn eines Quartals (jeweils Anfang Januar, April, Juli, Oktober), um eingegangene Anträge zu besprechen.
Welche Fristen muss ich einhalten? .
Zu den Fristen gibt es zwei verschiedene Regelungen: Anträge unter 500 Euro werden direkt innerhalb von maximal vier Wochen beantwortet. Ein Antrag über 500 Euro muss bis zum 1. des Monats vor dem Treffen des Gremiums gestellt werden (jeweils 1. Dezember, 1. März, 1. Juni, 1. September). Diese Anträge werden innerhalb von maximal vier Wochen nach dem Treffen des Gremiums beantwortet.
Ergänzung: Zweiteilung der Förderung nach Höhe der Förderungssumme
Erste Stufe bis 500 Euro
Der Antrag muss mit Kostenkalkulation gestellt werden.
Der Antrag kann jederzeit eingereicht werden und wird innerhalb der nächsten vier Wochen vom Vergabegremium bearbeitet.
Als Dokumentation nach Abschluss des Projekts reicht eine Übersicht von Einnahmen und Ausgaben.
Zweite Stufe ab 500 Euro
Der Antrag muss mit Kostenkalkulation gestellt werden.
Der Antrag muss zum 15. des Monats vor der nächsten Quartalssitzung eingereicht werden, um eine zeitnahe Bearbeitung zu garantieren.
Als Dokumentation sind ein Projektbericht und eine Übersicht von Einnahmen und Ausgaben nach Abschluss des Projekts nötig.
Wie geht es nach der Förderung weiter? .
Die ordnungsgemäße Verwendung der Projektmittel ist innerhalb von sechs Wochen nach Ende der Maßnahme durch Vorlage einer Einnahmen-/Ausgabenübersicht nachzuweisen. Dem Nachweis ist ein schriftlicher Bericht mit Zeitraster über die Maßnahme beizufügen. Das FIPs-Gremium behält sich vor, die Übersicht zu prüfen und ggf. detaillierte Einzelbelege anzufordern.
Die Bereitschaft, das Projekt in den Zusammenhängen der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg vorzustellen sowie Foto- & Videomaterial für die Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung zu stellen, wird vorausgesetzt.
Wichtige Hinweise .
• Maßnahmen können nur im Rahmen der verfügbaren Mittel gefördert werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
• Gelder können nicht auf Privatkonten ausgezahlt werden.
• Gelder, die ausgezahlt wurden, aber nicht durch das Projekt verwendet wurden bzw. nicht gemäß der Kostenkalkulation verwendet wurden, können vom FIPs-Gremium zurückgefordert werden.
Stand: Januar 2024